AGB´s
(Stand 05.05.2025)
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“, finden keine Anwendung, es sei denn, der Fotograf Björn Schreiber, im Folgenden „Auftragnehmer“, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium, in dem sie erstellt oder vorliegen. Dies umfasst insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf anderen Datenträgern sowie Videos.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt nach folgender Maßgabe zustande: Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch, per E‑Mail oder über das Kontaktformular auf der Internetseite des Auftragnehmers anzufragen. Mit einer solchen Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
2.2. Auf Anfrage des Auftraggebers unterbreitet der Auftragnehmer telefonisch oder per E‑Mail ein Angebot zur Beauftragung der Anfertigung der Fotos. Dieses Angebot ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich der Annahme durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeit von sieben Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
2.3. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der genannten Frist von sieben Werktagen anzunehmen. Die Annahme kann telefonisch, schriftlich oder per E‑Mail erfolgen. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zwischen den Parteien zustande.
2.4. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist gemäß 2.3 an, gilt dies als erneutes Angebot, das der Auftragnehmer durch eine ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Eine Annahme erfolgt auch, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
2.5. Wird der Vertrag nach der Erstberatung, Vertragserstellung und Zusendung der Vertragsunterlagen nicht unterzeichnet, wird eine Stornogebühr in Höhe von 149,– Euro (zzgl. MwSt.) fällig.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (z. B. Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).
3.2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die teilnehmenden Gäste darüber zu informieren, dass während der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dies nicht wünschen, müssen sie dies dem Veranstalter mitteilen.
3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer darüber zu informieren und sicherzustellen, dass diese Personen auf Gruppenbildern o. ä. nicht zu sehen sind.
3.4. Unterlässt der Auftraggeber die oben beschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO gegenüber dem Auftragnehmer, stellt er den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts o. ä. geltend gemacht werden.
3.5. Sollten neben dem Auftragnehmer weitere Fotografen oder Videografen beauftragt werden, ist dies dem Auftragnehmer spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung/Hochzeit schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber muss zudem die Kontaktdaten der anderen Dienstleister zur Verfügung stellen, damit eine Absprache zur Zusammenarbeit erfolgen kann. Kann hierbei keine Einigung erzielt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, im Vorfeld die Aufgabenteilung zu klären. Reklamationen, die auf das Verhalten der anderen Fotografen oder Videografen zurückzuführen sind, sowie auf fotografierende oder filmende Gäste oder andere Personen, sind ausgeschlossen.
3.6. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Entstehende Wartezeiten aufgrund von Fotografierverboten werden als Arbeitszeit des Auftragnehmers gewertet.
3.7. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, Beauftragung und Vergütung.
3.8. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind, darunter behördliche Auflagen (z. B. Coronaschutzverordnung/Lockdown, Maskenpflicht, Begrenzung der Personenzahl, ‚Tanzverbot‘ o. ä.), Witterungsverhältnisse bei Außenaufnahmen, das rechtzeitige Bereitstellen von Produkten, die Präsenz von Requisiten, soweit deren Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, das Nichterscheinen angekündigter Bevollmächtigter des Auftraggebers sowie Fälle höherer Gewalt.
4. Pflichten des Auftragnehmers
4.1. Der Auftragnehmer fotografiert während der Hochzeitsveranstaltung des Auftraggebers im vertraglich festgelegten Umfang. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, am Tag der Veranstaltung zusätzliche Stunden in Auftrag zu geben.
4.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z. B. JPEG). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Herausgabe von Dateien im RAW-Format.
4.3 Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber die Fotos innerhalb von acht Wochen nach dem Fototermin. Die Übergabe erfolgt über einen Onlinedienst mittels eines Zugangslinks. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z. B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin je nach individuellem Aufwand vereinbart.
5. Vergütung und Auslagen
5.1. Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung der Aufnahmearbeiten oder wird die vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so wird der Auftragnehmer für die zusätzliche Arbeitszeit ein Honorar pro angefangener Stunde berechnen. Der genaue Stundensatz wird im Vorfeld individuell vereinbart und ist in der Rechnung ausgewiesen.
5.2. Bei Vertragsschluss wird ein Vorschuss in Höhe von 50 % der Gesamtsumme fällig. Dieser ist innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Der Auftraggeber ist zur Vorauszahlung verpflichtet. Für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf dem Konto des Auftragnehmers maßgeblich.
Erst mit dem Eingang des Vorschusses gilt der Termin für den Auftragnehmer als verbindlich.
5.3. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter Setzung einer angemessenen Frist anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen zu verweigern. Gesetzliche Rücktrittsrechte sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben davon unberührt.
5.4. Der Vorschuss wird im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber nicht erstattet.
5.5. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung ist spätestens zwei Wochen vor dem oben genannten Veranstaltungstermin fällig. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen zu verweigern. Dies wird als Kündigung seitens des Auftraggebers betrachtet.
5.6. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z. B. Reisekosten) werden gesondert vereinbart und vom Auftraggeber getragen. Die An- und Abreise des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Bottrop aus. Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Kilometerpauschale von 1,35 € je gefahrenem Kilometer. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlichen Übernachtungen werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen in Rechnung gestellt.
5.7. Sofern vereinbart, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Einzelzimmer in der Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung. In der Regel sind zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen zwei Übernachtungen erforderlich.
5.8. Sonstige durch den Auftrag anfallende Kosten, wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung, sind nicht im Honorar enthalten und werden vom Auftraggeber getragen. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftragnehmer in angemessenem Umfang unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
6. Auftragsänderungen, ‑erweiterungen und ‑kündigung
6.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.2 dieser Vereinbarung genannten Anteile der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist oder dass der Auftragnehmer die Kündigung zu vertreten hat. Erfolgt die Kündigung weniger als 60 Tage vor dem vereinbarten Termin, ist der vollständige Gesamtbetrag fällig.
6.3. Kann der Auftragnehmer den Auftrag aufgrund von Krankheit oder aus einem von ihm verschuldeten Umstand nicht durchführen, werden dem Auftraggeber die im Voraus geleisteten Zahlungen erstattet.
7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung bleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.
7.2. Der Auftraggeber erwirbt einfache Nutzungsrechte an den Fotos für den privaten Gebrauch. Das Recht zur Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber übertragen. Die Auswahl der Fotos trifft der Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, alle Fotos zu erhalten.
7.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die entstandenen Fotos im Rahmen der Eigenwerbung (z. B. für Ausstellungen, Messen, Internetpräsentationen, Webseiten, Social Media, Blogs, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten) zu verwenden. Widerspricht der Auftraggeber der Nutzung zur Eigenwerbung, erhöht sich die Gesamtsumme um 30 %.
7.4. Andere Dienstleister, wie z. B. Visagisten, Dekorateure oder Hochzeitsplaner, dürfen Fotos nur nach schriftlicher Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.
7.5. Das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrags gefertigten Fotografien liegt beim Auftragnehmer.
7.6. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Eine Aufbewahrung erfolgt daher ohne Gewähr.
7.7. Individuelle Abweichungen bezüglich der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.
8. Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. In allen anderen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht anders geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Auftragnehmer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind zudem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB unberührt.
8.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
9.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.
10. Textform
10.1. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien, einschließlich dieser AGB, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
11. Anzuwendendes Recht
11.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
11.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Potsdam. Der Gerichtsstand ist Potsdam, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch ein Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt unberührt.
11.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.